Das Landesnaturschutzgesetz NRW – was die Natur braucht, lehnt das Aktionsbündnis ab

308107_web_R_by_Ingrid Kranz_pixelio.deUnten findet man den Bericht von topagrar zum Landesnaturschutzgesetz NRW und zum Aktionsbündnis Ländlicher Raum anlässlich der Sitzung des Umweltausschusses im Landtag NRW. Fangen wir doch mal hinten an: Angeblich sollen es ja 120 Demonstranten gewesen sein. Es waren lediglich die Hälfte, nämlich etwa 60 Personen, die dort demonstrierten. Angesichts der Tatsache, dass etwa 6 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen leben, also dann doch eine eher bescheidene Zahl. Ja, man kann wohl sagen, den Menschen im Ländlichen Raum geht dieser Protest „am Arsch vorbei“. Und das vollkommen zu recht, denn das Gesetz ist eine absolut ausgewogene Antwort darauf, dass die Artenvielfalt unter einem erheblichen Druck steht. Denn wer akzeptiert, dass der Schutz der Artenvielfalt neben dem Klimawandel eine der globalen Herausforderungen mit Blick auf unseren Planeten sind, der kann diese Gesetzesnovelle eigentlich nur begrüßen.
Aber wogegen richtet sich denn der Protest dieses Aktionsbündnisses wirklich?
Angeblich geht es um „Bevormundung“ und „Enteignung“. Das sind harte Worte, die bei genauerer Betrachtung des Gesetzesentwurfs ziemlich lächerlich sind. Aber die harten Worte verwundern auch nicht weiter, denn dieses Aktionsbündnis darf getrost als CDU-Vorfeldorganisation betrachtet werden. Sinn und Zweck ist es, gegen die rot-grüne Landesregierung im Ländlichen Raum Stimmung zu machen, in der Hoffnung dann selber vor Ort punkten zu können.
Im Kern geht es dem Aktionsbündnis um das Vorkaufsrecht, um den Biotipverbund sowie um den neuen § 4, der einige Regelungen zur Landwirtschaft beinhaltet.
Dabei werden „Befürchtungen“ geäußert und vom drohenden „Stillstand“ auf dem Land gesprochen.
Das alles ist aber reichlich absurd. Denn vergleicht man das Vorkaufsrecht des Landesnaturschutzgesetzes mit dem des Bundesnaturschutzgesetzes (das die CDU selber 2010 novelliert hat), so gibt es lediglich zwei Unterschiede: Wir haben die Flächenkulisse um die FFH-Gebiete erweitert, die allerdings zu 90 % sowieso Naturschutzgebiete sind, und wir hatten auf Landesebene im Gegensatz zum Bund bis vorgestern eine Grenze von einem Hektar, ab der das Vorkaufsrecht erst greifen soll. Diese Hektargrenze stellte also sogar noch eine Abschwächung gegenüber dem Bundesgesetz dar. Dass wir das jetzt korrigiert haben, ist für das Aktionsbündnis eine der „maßlosen Verschärfungen“ – naturschutzfachlich aber richtig, weil natürlich auch kleine Flächen im Naturschutzgebiet von entscheidender Bedeutung sein können.
Gerade beim Vorkaufsrecht geht ohnehin einiges durcheinander. Es geht nur um Flächen in Schutzgebieten. Dabei handelt es sich in den allermeisten Fällen um Grünland und nicht um das viel begehrtere Ackerland. Und gleichzeitig steht im Gesetz, dass dieses Vorkaufsrecht dem landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht im Rang gleichsteht. Ein Landwirt kann sich also jederzeit auf sein Vorkaufsrecht berufen und würde bei vorliegen gewichtiger Gründe (Existenzgefährdung) vermutlich immer den Vorzug erhalten. Aber der CDU reicht das natürlich nicht: In der Ausschusssitzung ging es auf einmal um irgendwelche Verwandte, die eine Fläche vielleicht kaufen wollen würden und das dann nicht mehr könnten. Angesichts solcher Argumentationsketten kann man sich nur noch verzweifelt die Haare raufen.
Auch die Kritik am § 4 zur Landwirtschaft ist aus meiner Sicht unverständlich. Darin legen wir zum Beispiel fest, dass auf Grünland in NSG’s keine Pestizide mehr eingesetzt werden sollen und dass bei der Mahd von innen nach außen zu mähen ist (bei beiden Punkten gibt es Ausnahmekriterien, wie z.B. beim Mähen am Hang).
Eigentlich müsste die Landwirtschaft angesichts des Artenschwundes solche Regelungen längst freiwillig umgesetzt haben und die Jägerschaft müsste jubeln, dass wir hier auch im Interesse des Wildes solche Vorschriften machen.
Aber die Verbandsvertreter hocken ja lieber alle zusammen und erzählen sich gegenseitig, wie schlimm dieses neue Landesnaturschutzgesetz ist.
Dass sie damit an den Erfordernissen des Artenschutzes und an den allermeisten Menschen im Ländlichen Raum völlig vorbeidiskutieren, interessiert sie anscheinend überhaupt nicht…..

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