Anhörung zum Tierschutz-Verbandsklagerecht

Seit zehn Jahren steht der Tierschutz im Grundgesetz gleichberechtigt neben dem Naturschutz. Dennoch gibt es noch immer keine Möglichkeit, die Rechte für die Tiere einzuklagen. Dieser Zustand ist unhaltbar und steht im Widerspruch zu dem Wertewandel in unserer Gesellschaft zugunsten des Tierschutzes.

Wir treten klar den Äußerungen von Forschungseinrichtungen und Tiernutzer-Interessenverbänden entgegen, die im Verbandsklagerecht eine Verhinderung und Verzögerung sehen. Gerade diese Stellungnahmen zeigen, wie wichtig das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände ist. Wer sich beim Tierschutz an Recht und Gesetz hält, kann auch nichts gegen das Verbandsklagerecht haben.

Deutlich wurde in der Anhörung auch, dass es staatlichen Kontrollinstanzen an Rechtssicherheit fehlt, um die Einhaltung von Tierschutzstandards zu kontrollieren. Zudem sind die bisherigen Kontrollen nicht ausreichend. Das geplante Verbandsklagerecht ist also nicht zuletzt eine Rückendeckung für Amtsveterinäre, die den Tierschutz und seine Kontrolle gegen eine massive Wirtschaftslobby der Fleischindustrie durchsetzen müssen.

Wir sehen uns durch die heutige Anhörung darin bestätigt, dass die Einführung des Verbandsklagerechts in NRW dringend erforderlich ist.

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