Erläuterungen zum Themenkomplex „Landwirtschaft“ im Rot-Grünen Koalitionsvertrag 2012

Der Rot-Grüne Koalitionsvertrag ist fertig! Norwich Rüße gibt eine kurze Erläuterung bzw. Einschätzung zum Themenkomplex „Landwirtschaft“ im neuen Koalitionsvertrag.

Landwirtschaft und Ländlicher Raum im Rot-Grünen Koalitionsvertrag 2012:

 Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freundinnen und Freunde,

der Koalitionsvertrag ist unter Dach und Fach und auch im landwirtschaftlichen Bereich hat es einige Veränderungen gegeben, die ich Ihnen/Euch mit dieser Mail kurz erläutern möchte.

Insgesamt orientiert sich der neue Rot-Grüne Koalitionsvertrag 2012 an den Festsetzungen des Vertrages aus dem Jahr 2010, ist aber in einigen Aspekten aus meiner Sicht auch noch verbessert worden. So haben wir diesmal dem Thema „Ländlicher Raum“ mehr Gewicht gegeben. Damit werden wir dem Umstand gerecht, dass ländliche Räume mehr sind als nur Landwirtschaft und gleichzeitig wird so deutlich, dass eine Förderung der Landwirtschaft in Richtung mehr Ökologie und mehr regionaler Marktchancen auch stärker mit anderen Bereichen verzahnt werden muss.

 Mit Blick auf die Landwirtschaft haben wir die Leitsätze aus dem Koalitionsvertrag 2010 übernommen:

„Wir wollen eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter  ländlicher Räume beiträgt. […] Unser Ziel ist eine tier-, umwelt- und klimagerechte Modernisierung der Landwirtschaft.“

 Klar ist sicher, dass die gegenwärtige Entwicklung der Landwirtschaft diesem Leitmotiv zuwider läuft.

Neben den schon 2010 vertretenen Standpunkt zur Europäischen Agrarpolitik nach 2014 (degressive Ausrichtung; Bindung an ökologischen Zielen) haben wir neu aufgenommen, dass wir die kleinen und mittleren Betriebe in den Mittelpunkt der Landesförderung stellen und uns auch besonders für Nebenerwerbsbetriebe einsetzen wollen. Hierzu gehört auch eine Stärkung der Marktstellung der landwirtschaftlichen Betriebe, in dem wir Bündelungsinitiativen von Bauern für ihre Produkte und die Einrichtung von Marktbeobachtungsstellen stärker unterstützen werden.

 Um eine Neuausrichtung der Landwirtschaft in Richtung von mehr Tiergerechtigkeit und mehr Ökologie zu erreichen, wollen wir die Nachfrageseite stärker in den Blick nehmen. Gegenüber 2010 ist ein „100-Kantinen-Programm“ neu aufgenommen, das „eine möglichst hohe Versorgung mit regionalen und artgerechten Produkten“ in diesen Kantinen zum Ziel hat.

 Mit Blick auf die Tierhaltung sind wir im neuen Koalitionsvertrag deutlich konkreter geworden: Die Privilegierung sehr großer Ställe soll komplett entfallen und für besonders viehdichte Regionen wollen wir die Bedingungen für Neubauten nochmals verschärfen. Gleichzeitig wird sich NRW auch in den nächsten Jahren um das mit der Massentierhaltung verbundene Problem des hohen Antibiotikaeinsatzes kümmern.

Neu ist auch die Problematik der Bioaerosole aufgenommen worden, wo wir die Forschung intensivieren und eine Anpassung der Anlagen an den Stand der Technik durchzusetzen.

 Die konkreten Formulierungen zum Thema Tierhaltung und Stallbau:

 „ Die Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen wollen wir deutlich verstärken. Eine Politik, die zu mehr Großmastanlagen führt, lehnen wir ab. Um die Fehlentwicklungen einzudämmen, werden wir hierzu die Instrumente der Regionalplanung und des Bau- und Immissionsschutzrechtes nutzen und verbessern. Den Kommunen müssen planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen an die Hand gegeben werden.

 Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass durch eine Absenkung der Tierplatzzahlen in der 4. BImSchV alle großen Anlagen den Vorsorgeanforderungen des Immissionsschutzrechts unterliegen und eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Im Außenbereich privilegiert sollen zukünftig nur noch Ställe sein, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. In bereits besonders tierdichten Regionen ab 1,5 Großvieheinheiten/ha wollen wir die Genehmigung neuer Ställe an weitere Bedingungen (eigene Futtergrundlage, ortsnahe Gülleverwertung etc.) knüpfen.

 Die Emissionen von Tierhaltungsanlagen können eine relevante Gesundheitsgefährdung darstellen. Wir werden dafür eintreten, die Anforderungen an den Stand der Technik und die Forschung hinsichtlich von Bioaerosolen insoweit zu verstärken.

 Zur Verminderung von Resistenzen setzen wir uns für eine drastische Verminderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ein und werden entsprechende Bundesratsinitiativen starten.“

 Der komplette Koalitionsvertrag ist zu finden unter:

http://www.gruene-nrw.de/fileadmin/user_upload/gruene-nrw/politik-und-themen/12/koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf

 

 Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Koalitionsvertrag agrarpolitisch eine gute Basis haben, um in den nächsten fünf Jahren unsere gemeinsamen Ziele anpacken zu können.
Dazu bedarf es aber auch weiterhin einer guten Zusammenarbeit und Vernetzung, um den notwendigen Informationsfluss und hilfreiche Kontakte herstellen zu können. Deshalb wollen wir unmittelbar nach der Sommerpause zu einem „2. Runden Tisch gegen Massentierhaltung in NRW“ einladen und den im Februar begonnenen Dialog fortzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Norwich Rüße

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