Regelungen folgen Verfehlungen – ein paar Gedanken zum Landesjagdgesetz

Hochsitz_by_Dieter Schütz_pixelio.deSeit über vier Jahren diskutieren wir in Nordrhein-Westfalen heftig das neue Landesjagdgesetz. Dabei geht es zum einen darum, inwieweit die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz auch für das Jagdrecht Folgen haben muss.
Das ist die eine Seite der Medaille. Denn noch viel stärker beschäftigt uns die Frage angepasster Wildbestände, die sich aus der vorhandenen Fläche heraus ohne Zufütterung ernähren können und gleichzeitig keine erheblichen Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Nutzflächen anrichten.
Genau da wird es dann aber interessant. Ich bin in den letzten Jahren immer wieder von Bäuerinnen und Bauern, von Gemüsebaubetrieben und von Waldbesitzern angesprochen worden, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Aus meiner Sicht das „Highlight“ in den letzten Jahren war die Installation einer Wildschadensbeauftragten durch den Schafzuchtverband. Wie sehr müssen sich Schäferinnen und Schäfer unter Druck sehen, dass man jemanden mit dieser Aufgabe betraut?
Imme wieder habe ich Bilder erhalten von Futterstellen, an denen jegliches Maß verloren gegangen war und wo es in der Tat nicht mehr um eine Notfütterung, sondern um Mast im Wald ging.
Das Ergebnis ist ja auch mehr als deutlich: Die Rotwildbestände sind in den letzten Jahren erheblich angewachsen, die Bestandsdichten sind 2-3 mal so hoch wie man aus ökologischer Sicht akzeptieren könnte.
Das Gesetz reagiert an dieser Stelle auf diese Probleme. Wir richten mit dem Verbissgutachten ein neues Instrument ein, um den Wildbesatz auf eine normale Höhe zu bringen.
Alle diese Maßnahmen sind dabei eine Reaktion auf Fehlentwicklungen innerhalb der Jagd. Die neue Gesetzgebung hat daher sehr, sehr wenig mit Bevormundung der Jägerschaft zu tun, aber sehr viel mit fehlender und gegenseitiger Selbstkontrolle innerhalb der Jägerschaft. Wenn da vielleicht des öfteren der Satz „Das macht man doch nicht – was denkst Du Dir dabei!?“ gefallen wäre, dann wäre vielleicht manche Neuregelung gar nicht notwendig geworden!
Ein sehr klares Beispiel, welche Konflikte im Rahmen überhöhter Wildbestände entstehen können, zeigt sich in Kleinenberg im Paderborner Land. Hier haben Landwirte sich aufgemacht, ihre Probleme infolge erheblich überhöhter Rotwildbestände öffentlich zu machen. Wer Bauern kennt, der weiß wie lange es dauert, bis diese den Schritt an die Presse und an die Öffentlichkeit gehen:

Zu viel Rotwild in Kleinenberg

 

 

 

 

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.