Das Ökologische Jagdrecht NRW – von falscher Wortwahl und der dummen Idee einer Rolle rückwärts….

Porträt_Norwich_2012Nach einer langen Ausschusssitzung auf dem Weg nach Hause. Es macht nachdenklich, wie heute die Vertreter der Volksinitiative zum Jagdrecht im Landtag aufgetreten sind. Die Wortwahl vom Justitiar des Landesjagdverbandes NRW finde ich persönlich äußerst bedenklich. Das neue Jagdrecht als „undemokratisch“, als „reaktionär“ zu bezeichnen, das mag ja alles im Sinne der Meinungsfreiheit normal zu sein. Uns aber „perfides“ Handeln zu unterstellen und zu sagen, wir hätten die Jäger „verhöhnt“, zeigt, auf welchem Niveau man sich da seitens des Landesjagdverbandes bewegt – nämlich auf einem ziemlich unterirdischen.
Dann aber auch noch davon zu sprechen, wir hätten das Landesjagdgesetz „vergewaltigt“, ist ein absolute sprachliche Entgleisung, die jemandem, der für den Deutschen Bundestag kandidiert, nicht passieren darf!
In der Sache gab es einen Austausch der Argumente durch die eingeladenen Experten. Mit Blick auf den Schutz des Walds vor zu viel Wild, sprachen insbesondere Forstamtsleiter Markus Wolff (Remscheid) sachlich und fundiert dem neuen Gesetz klare Vorteile zu.
Mein Fazit aus diesem Expertengespräch ist, dass das Jagdgesetz – wie jedes andere Gesetz auch – in seinen Auswirkungen und in einer Praktikabilität in den nächsten Jahren beobachtet gehört. Und es dann selbstverständlich auch an dem ein oder anderen Punkt bei Änderungsbedarf auch zu Änderungen kommen kann.
Die Art des Auftritts der Vertreter des sogenannte Bündnisses für den Ländlichen Raum hat mich dagegen alles andere als überzeugt. Die Argumente für die Volksinitiative waren aus meiner Sicht wenig stichhaltig, vor allem kann mir niemand erklären, wieso wir zu einem Gesetz zurückkehren sollen, dessen Folge erwiesenermaßen teilweise vollkommen überhöhte Wildbestände waren. Exemplarisch lässt sich dies ja insbesondere an den Ergebnissen der Wildbestandserhebungen im Revier Kleinenberg in Ostwestfalen aufzeigen. Zu einem Gesetz, das solche Missstände ermöglicht hat, kann doch niemand ernsthaft zurückkehren wollen. Wer das will, der muss sich den Schuh, ideologisch geleitet zu sein, wohl vor allem selbst anziehen!
Ach ja – und in der Sache kann man hier natürlich auch mal die Jagdstrecke 2015/16 anführen. Denn die Vorhersage war ja, dass das neue Jagdrecht die Bejagung insbesondere von Fuchs und Schwarzwild unmöglich machen würde.Lassen wir doch dazu zum Abschluss einfach mal ein paar Zahlen sprechen – deutlicher kann man nicht zeigen, wie viel Unsinn da im Rahmen der Jagddebatte duch die Funktionäre verbreitet worden ist:
                                2014/15                           2015/2016
Fuchs:                    88.740                                92.450
Schwarzwild:         30.170                                34.447
Rehwild:                52.047                                 53.321
Weniger Abschüsse gab es natürlich auch – und zwar bei Wildkaninchen, Feldhasen, Fasanen, Stockenten und Ringeltaube. Das wiederum kann man aber wohl her nicht dem neuen Jagdrecht anlasten, sondern muss hier die Ursachen wohl ganz woanders suchen.
Mancher Jäger vor Ort fragt sich vermutlich mittlerweile ohnehin, was eigentlich an dem so verteufelten Jagdrecht so schlimm ist und hat sich an die nuen Regelungen auch längst gewöhnt. Und fragt sich mittlerweile vielleicht auch, ob er nicht von Funktionären falsch informiert und lediglich zur Stimmungsmache ausgenutzt worden ist….?

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