Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände erhalten!

Das gesetzliche Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände läuft Ende des Jahres aus. Bislang ist zu befürchten, das Schwarz-Gelb das Gesetz weder verlängern noch weiterentwickeln wird. Mit unserem Gesetzentwurf soll das Gesetz um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Tieren eine Stimme geben – unter dieser Prämisse hat die damalige rot-grüne Mehrheit in NRW als erstes Bundesland 2013 das Gesetz über das Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzorganisationen (TierschutzVMG NRW) beschlossen.
Damit wurden anerkannten Tierschutzverbänden ermöglicht, bei massiven Verstößen gegen den Tierschutz vor Gericht klagen zu können, d.h. es war nun möglich die Interessen des Tierschutzes zu vertreten und vor dem Verwaltungsgericht eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zu erheben.
Das mit dem Klagerecht verbundene Akteneinsichts- und Informationsrecht erwies sich oftmals als ausreichend, um eine tierschutzgerechte Einigung im Vorfeld einer möglichen Klage zu erzielen. Damit wurde die oftmals bestehende Intransparenz der Veterinärämter gegenüber den Tierschützer*innen beendet und auch die von Kritiker*innen im Vorfeld befürchtete „Klagewelle“ blieb aus.

Mittlerweile haben sieben weitere Bundesländer das Klagerecht der Tierschutzvereine ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.
Ende des Jahres tritt das Gesetz in NRW allerdings außer Kraft. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass das TierschutzVMG NRW zunächst um ein Jahr verlängert wird.
Denn laut des zuständigen Umweltministeriums sollen im Dezember die Ergebnisse der fünfjährigen Evaluation vorgelegt werden. Und auch mit Blick auf die fünf noch beim Gericht anhängigen Verfahren ist eine Verlängerung zwingend erforderlich, da diese sonst verfallen. Um also einerseits die Klageverfahren zum Abschluss zu bringen und andererseits die Ergebnisse der Evaluation angemessen auswerten und berücksichtigen zu können, ist eine Verlängerung des Verbandsklagerechts um mindestens ein weiteres Jahr geboten. Anschließend obliegt es dem Landtag als Gesetzgeber, aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation, das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände, weiterzuentwickeln, denn ein ersatzloses Auslaufen des Gesetzes ist für uns keine Alternative.

Hier geht’s zum Gesetzentwurf:
https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Gesetzentwuerfe/17._WP/GE_17-4107_Verbandsklagerecht.pdf

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