Tiere besser vor Stallbränden schützen

Große Stallbrände sind in NRW keine Seltenheit. Damit der gesetzlich eingeforderte Brandschutz für Tiere eingehalten wird, fordern wir auch in Stallanlagen vorbeugende Brandschutzmaßnahmen.

Allein dieses Jahr haben sich in Nordrhein-Westfalen bereits zahlreiche Stallbrände zugetragen. Der bisher größte Brand ereignete sich in der Stadt Rheine, bei dem in einem Schweinemastbetrieb 8.000 Tiere qualvoll ums Leben kamen und Schäden in Millionenhöhe entstanden sind. In Recke ist ein Stall völlig ausgebrannt – 800 Ferkel und 40 Sauen verendeten, der Schaden belief sich auf 500.000 Euro.


Insbesondere der Fall in Rheine zeigt, dass eine Rettung der Tiere bei einem Brand in Großstallanlagen in der Regel ausgeschlossen ist. Zudem müssen die Tiere auch bei einer Rettung aufgrund von Verbrennungen und Rauchgasvergiftungen häufig noch eingeschläfert oder notgeschlachtet werden. Das verdeutlicht welche Auswirkungen solche Brände haben: Meist verenden dabei hunderte Tiere qualvoll und für die Landwirt*innen entsteht ein hoher Sachschaden. Dabei ist die Rettung von Mensch und Tier im Brandfall bereits seit vielen Jahren erklärtes Ziel der Landesbauordnung NRW. Damit der gesetzlich geforderten Schutz von Tieren im Brandfall eingehalten wird, brauchen wir in NRW dringend einen vorbeugenden Brandschutz in Stallanlagen.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die Brandschutzbestimmungen für die Ställe zu überarbeiten. Für Stallanlagen mit weniger als 1.600m2 Grundfläche werden dringend wirksame Brandschutzkonzepte benötigt. Bislang können diese Gebäude noch ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz errichtet werden. Auch der Bau von Offenställen muss gefördert werden. Im Brandfall bestehen hier größere Chancen auf eine erfolgreiche Tierrettung, da der Rauch leichter abzieht und so ein Hitzestau verhindert werden kann. Auch muss die verpflichtende Installation von weitergehenden Brandschutzmaßnahmen, wie beispielweise Sprinkleranlagen, geprüft werden. Außerdem gilt es zu prüfen, ob man in den Ställen Brandschutzmauern errichten kann, die den Tierbestand in kleinere Gruppen mit maximal 500 Mastschweinen einteilen. Die Mauern können die schnelle Ausbreitung eines Brands verhindern und so zumindest einen Teil der Tiere vor dem Feuer schützen. Die Kontrolle von Brandschutzbestimmungen für Großstallanlagen sollte von dem bisher geltenden Zyklus von sechs Jahren auf mindestens alle zwei Jahre verkürzt werden und die Löschwasserversorgung, z.B. durch den Ausbau des Hydrantennetzes in den Außenbereichen, sichergestellt werden.

Hier geht’s zum Antrag:
https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antrag_17-4108_Brandschutz_Stallanlagen.pdf

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