Was tut die Landesregierung um unsere Amtsveterinäre zu schützen?

Zu den wichtigsten Aufgaben der Amtsveterinäre oder Kreisveterinäre gehören die Kontrolle von nutztierhaltenden Betrieben und die Einhaltung von Tierschutzrechten. Dabei geraten die Kontrolleure immer wieder massiv unter Druck und es wird ihnen die Verfolgung von Tierschutzvergehen erschwert. Repressalien gegen Amtsveterinäre können sogar ein Grund dafür sein, dass sogar von der Sanktionierung tierschutzrechtlicher Verstöße abgesehen wird.

Amtsveterinäre unterstehen der Dienstaufsicht des Kreises bzw. der kreisfreien Städte. Einerseits sind sie beauftragt, die Einhaltung von Tierschutzrecht sicher zu stellen, andererseits kontrollieren sie gewerbliche Betriebe, die für die Regionen oft wertvolle Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler darstellen. Es stellt sich die Frage, ob die räumliche Nähe, persönliche Bekanntschaften und Verbindungen zu den Betrieben zusätzlich eine problematische fehlende Distanz und Abhängigkeit der Veterinäre hervorrufen können. So berichtete der Verein Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. kürzlich davon, dass Amtsveterinäre von ihrem Vorgesetzen unter Druck gesetzt werden. Das Spektrum der Repressalien sei dabei vielfältig, es reiche von Ermahnungen über Mobbing bis hin zu willkürlichen Versetzungen.

Neben diesen behördeninternen Repressionen, berichten Veterinäre auch davon, dass einige Tierhalter auch aggressiv auftreten und vereinzelt sogar handgreiflich werden. Im Falle der Amtsveterinärin Dr. Anya R. führte dies 2014 zum Suizid, ein Fall, der bundesweit Schlagzeilen machte. Die Tierschutzbeauftragte Berlins berichtete kürzlich, dass dies keine traurigen Einzelfälle seinen, sondern vielmehr ein weitergehendes Problem. In Brandenburg erschoss im Jahr 2015 ein Landwirt einen Amtstierarzt, weil dieser seine Rinder einziehen wollte. 2016 verletzte ein Schweinemäster in NRW zwei Amtsveterinäre mit einer Eisenstange und 2017 schoss ein Landwirt in Niedersachsen einem Kontrolleur in den Bauch.

Kontrolldefizite im Tierschutz in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und Schlachtbetrieben können demzufolge auch solche strukturellen, quantitativen und qualitativen Ursachen haben. Doch bislang ist der Umfang nicht bekannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1.      Wie häufig wenden sich Amtsveterinäre an übergeordnete Behörden, weil sie sich in ihrer Arbeit von Vorgesetzten nicht hinreichend unterstützt beziehungsweise behindert sehen? Bitte auch Verlauf einer solchen Beschwerdeprüfung darstellen.

2.      Wie vielen Übergriffen waren Amtsveterinäre in NRW seit 2010 jährlich ausgesetzt? Bitte eingegangene Meldungen hinsichtlich Drohungen, Beschädigungen (wie z.B. zerstochene Autoreifen) und Körperverletzung differenzieren.

3.      Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer nicht gemeldeter Übergriffe ein?

4.      Das Vier-Augen-Prinzip oder das Rotation-Modell sind Beispiele, wie einer mangelnden Distanz zwischen Kontrolleuren und Betrieben vorgebeugt werden kann. Werden Maßnahmen wie diese auch in NRW umgesetzt? Bitte nach Landkreisen differenziert aufschlüsseln.

5.      Wie häufig haben Amtsveterinäre Versetzungsanträge gestellt oder vorzeitig den Dienst aufgegeben? Bitte mit Blick auf die letzten 10 Jahre nach Landkreisen differenziert auflisten.

Hier geht es zu unserer kleinen Anfrage:
https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Anfragen/17._WP/Anfrage_17-4652_Amtsveterinaere.pdf

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