Für Umwelt, Wasser und Bauern – Düngeverordnung endlich wirksam und praxistauglich gestalten!

Seit Jahren diskutieren Agrar- und Umweltpolitiker in Deutschland über die Neugestaltung der Düngeverordnung. Anlass dafür sind die zu Teil erheblich überhöhten Nitratwerte in Deutschland, die den oberen Grenzwert von 50 mg Nitrat/ml immer wieder überschreiten. Trotz wiederholter Änderungen im Düngerecht stagnieren die Nitratwerte in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen seit langen auf zu hohem Niveau. Laut Nährstoffbericht NRW von 2017 lagen von 1551 Messstellen unter Böden mit landwirtschaftlicher Nutzung (Acker und Grünland) 490 Messstellen (31,56 %) oberhalb von 50 mg/l Nitrat. Somit wird der eigentliche Zielwert von 25 mg Nitrat/ml in einigen Gebieten um ein Vielfaches überschritten.

Dementsprechend hat die EU bereits im Jahr 2014 die Bundesrepublik in ihrer Stellungnahme dazu aufgefordert, ambitioniertere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Nitrat zu ergreifen. Als letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens leitete die Europäische Kommission im Jahr 2016 ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof ein. Im Juni 2018 endete dieses Verfahren schließlich mit der Feststellung, dass Deutschland gegen die EU-Nitratrichtlinie verstoßen hat.

Die nach Jahren des Stillstandes endlich beschleunigte Neufassung der DüngeVO trat im Juni 2017 in Kraft und beinhaltete eine Verschärfung bereits bestehender Bestimmungen. Gestützt wurde diese novellierte Düngeverordnung durch eine Stoffstrombilanzverordnung, mit der Nährstoffflüsse in den Betrieben transparenter gemacht, Nährstoffverluste aus der Landwirtschaft verringert und die Einhaltung von Umweltzielen gewährleistet werden soll.

Das neue Düngerecht wurde von Beginn an seitens Umwelt- und Naturschützern, Hydrologen, der Wasserindustrie und zahlreichen weiteren Verbänden und Wissenschaftlern als unzureichend erklärt, die Gewässersituation spürbar zu verbessern. Bäuerinnen und Bauern klagten zusätzlich über eine zunehmende bürokratische Belastung durch die getroffenen Regelungen, die teilweise auch praxisfern seien. Zusätzlich sind die technischen und mit Kosten verbundenen Anforderungen für kleinere Betriebe eine große Herausforderung.

Auch die EU-Kommission kritisiert nun die Bundesregierung und weist die beschlossene Düngeverordnung und die hier beschlossenen Maßnahmen als unzureichend für einen wirksamen Gewässerschutz zurück. Dabei kritisiert sie insbesondere den zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar als zu hoch und fordert damit eine Nachbesserung durch die Bundesregierung ein. Auch für die sogenannten roten Gebiete müssen wirksamere Maßnahmen erlassen werden, um die Ziele der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen. Sofern Deutschland der Forderung zur Nachbesserung nicht nachkommt, wird ein Zweitverfahren und daraus folgende finanzielle Sanktionen nicht zu verhindern sein. Diese könnten für Deutschland bis zu 861.000 Euro pro Tag betragen.

Für die roten Gebiete, die eine deutliche Überschreitung der Nitratwerte aufweisen, können die Bundesländer aus einer in § 13 DüngeVO vorgegebenen Liste von 14 Maßnahmen zusätzliche Vorgaben zur Reduzierung der Grundwasserbelastung auswählen. Die Landesregierung hat sich trotz der anhaltend hohen Belastungen in Teilen Nordrhein- Westfalens entschieden, lediglich das vorgegebene Minimum von drei Maßnahmen auszuwählen. Dazu zählte die Analyse eingesetzter Wirtschaftsdünger, eine Ausweitung der Sperrfrist auf Grünland und die Verkürzung der Einarbeitungszeit bei Ausbringung von vier Stunden auf eine Stunde. Der Schutz unserer Gewässer – unseres Lebensmittels Nr. 1 – wurde somit auch in NRW zugunsten ökonomischer Interessen hinten angestellt. NRW als besonders betroffenes Land steht deshalb im Fokus, nun Verbesserungen herbeizuführen.

Hier finden Sie den vollständigen Antrag:
https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antrag_17-5055_Duengeverordnung.pdf

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