Dem Tierärztemangel im ländlichen Raum wirksam begegnen!

Tierärztinnen und Tierärzte sind unverzichtbar für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, für die Sicherung die Tiergesundheit und für den Schutz vor Seuchen. Indem sie Tiere sowohl präventiv als auch kurativ behandeln, leisten die Tierärztinnen und Tierärzte einen essentiellen Beitrag zum Tierschutz. Dies setzt aber voraus, dass im gesamten Land NRW flächendeckend ausreichend Tierarztpraxen vorhanden sind. Nicht nur Kleintiere in den Städten, sondern auch zahlreiche Nutztiere im ländlichen Raum bedürfen tierärztlicher Versorgung. Ist diese Versorgung nicht sichergestellt, leiden nicht nur die Nutztiere darunter, sondern auch die nutztierhaltenden Betriebe, denen ein wirtschaftlicher Verlust droht.

Die Anzahl der Nutztierpraxen, vor allem aber die Anzahl der Gemischtpraxen, die eine betriebsnahe Versorgung von Nutztieren im ländlichen Raum sicherstellen, ist in den letzten zehn Jahren stetig gesunken. Gab es 2007 deutschlandweit noch 1438 Nutztierarztpraxen, waren es nach Angaben des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte 2017 nur noch 1125 Praxen. Parallel dazu verdoppelte sich die Anzahl angestellter Tierärztinnen und Tierärzte nahezu von 4639 auf 8365 Personen. Begleiterscheinungen dieser Entwicklung waren Mindestlohnunterschreitungen und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz besonders bei jungen angestellten Tierärztinnen und Tierärzten in Tierkliniken. Inzwischen verzichten viele Tierkliniken auf eine Bezeichnung als solche und bieten keinen 24-Stunden-Dienst mehr an, weil eine Umlagefinanzierung innerhalb des Betriebes nicht mehr möglich ist.

Ursächlich sind die zum Teil veränderten Anforderungen an den Arbeitsplatz, beispielsweise hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bereitschafts- und Notdienste wirken in dieser Hinsicht wenig attraktiv. Gerade im ländlichen Raum im Bereich der Nutztiermedizin sind diese Dienste aber eine notwendige Voraussetzung, um die Tiergesundheit in der Nutztierhaltung sicherstellen zu können.

Zudem ist für angehende Tierärztinnen und Tierärzte der Wunsch, Tieren zu helfen und somit einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten, häufig ein essentieller Grund für die Studienfachwahl. In der aktuell dominanten Form der Massentierhaltung ist aber kaum Raum für Tierschutz im Rahmen einer tierärztlichen Tätigkeit. Der ökonomische Wert des einzelnen Nutztieres ist so gering, dass nötige kurative Eingriffe zu Verlusten für die Betriebsinhaberinnen und -inhaber führen. Tierärztinnen und Tierärzte sehen sich daher einem großem Kostendruck seitens der Landwirtschaft ausgesetzt. Aber auch im Kleintierbereich sehen sich Tierärztinnen und Tierärzte häufig mit dem Dilemma konfrontiert, Tieren mittelloser Besitzerinnen und Besitzer entweder zu helfen und diese auf eigene Kosten zu behandeln oder nicht tätig zu werden.

Vor dem Hintergrund der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinegrippe muss in diesem Zusammenhang auch auf die vorhandene Lücke in der Haftpflichtversicherung praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte aufmerksam gemacht werden. Diese werden im Zuge einer wirksamen Tierseuchenbekämpfung vom Gesetzgeber oftmals für umfangreiche Abklärungsuntersuchungen hinzugezogen. Die praktische Tätigkeit wird durch tierseuchenrechtliche Auflagen oftmals erheblich kompliziert und ist für die Tierärztinnen und Tierärzte mit diversen Haftungsgefährdungen verbunden. Aufgrund potentiell immenser Schadenssummen, die im Falle eines Seuchenfalls bei Landwirten, dem Viehhandel, den Schlacht- oder Exportunternehmen auftreten, sind Schadensersatzansprüche derzeit über keine Haftpflichtversicherung abzusichern. Für die staatlicherseits gewünschte Tierseuchenbekämpfung gilt es hier, Lösungsansätze zu erarbeiten.

Insgesamt führen die tatsächliche Arbeitsbelastung und die emotionale Belastung von Tierärztinnen und Tierärzten zu einer überdurchschnittlich hohen Selbstmord- und Alkoholabhängigkeitsrate in dieser Berufsgruppe.

Darüber hinaus ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung in den vergangenen Jahren kaum angepasst worden. Der einfache Satz der GOT ist nicht mehr kostendeckend. Der § 4 Abs. 1 GOT ermöglicht sogar eine Unterschreitung des einfachen Satzes, wenn eine frei lebende Katze durch eine Einrichtung, die als gemeinnützig im Hinblick auf die Förderung des Tierschutzes anerkannt ist, das Tier einer Tierärztin oder einem Tierarzt zwecks Kastration vorstellt. Eine Notdienstgebühr sieht die GOT nicht vor. Die bislang praktizierte Umlagefinanzierung eines Not- und Bereitschaftsdienstes aus dem übrigen Praxisgeschäft ist nicht mehr realisierbar. Hinzu kommt, dass gerade kleine Praxen durch einen hohen Dokumentationsaufwand sowie die Rabattierung von Medikamenten für solche Tierärztinnen und Tierärzte, die diese in großen Mengen z.B. an Landwirtinnen und Landwirte abgeben, zusätzlich belastet werden. Außerdem sind amtliche Aufgaben, z.B. im Bereich der Tierseuchenbekämpfung, die vor Jahren noch einen festen Bestandteil der Einnahmen einer durchschnittlichen Nutztier- oder Gemischttierarztpraxis bildeten, ersatzlos weggefallen.

Hier finden Sie unseren Antrag:
https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antrag_17-5383_Tieraerztemangel.pdf

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