Verbraucher oder Verursacher: Wer zahlt die Zeche für die Ertüchtigung des Messstellennetzes für die Überprüfung des Nitratgehalts im Grundwasser?

Kürzlich hat die Landesregierung eine Überprüfung und Ertüchtigung des Messstellennetzes zur Überprüfung der Grundwasserqualität angekündigt. Dazu führt derzeit das Landesumweltamt (LANUV) in Zusammenarbeit mit einem externen Gutachter eine Qualitätskontrolle der Messstellen in NRW durch. Nach einer Überprüfung des bestehenden Netzes und einer Behebung der hier aufgetretenen Probleme, sollen – dort wo erforderlich – neue Messstellen errichtet werden. Die Wahl der Standorte soll sich in diesem Zusammenhang an den Flächen orientieren, die landwirtschaftlich genutzt (Acker- oder Grünland) werden, sich in der Nähe eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers befinden oder wo die Nitratbelastung bereits den Grenzwert von 50 mg/L übersteigt. Die geplante Ertüchtigung des Messstellennetzes steht somit im unmittelbaren Zusammenhang mit der anhaltend hohen Nitratbelastung durch eine extensive Gülleaufbringung seitens der Landwirtschaft.

NRW verfügte mit seinen 1.500 Messstellen bereits ein im Vergleich der Bundesländer engmaschiges Netz zur Überprüfung der Grundwasserqualität. Eine regelmäßige Kontrolle und (wo nötig) Sanierung der Messstellen ist Aufgabe der geregelten Umweltüberwachung. Bislang ist nicht bekannt, ob die durch eine Ertüchtigung entstehenden zusätzlichen Kosten nach dem Verursacherprinzip oder durch die Allgemeinheit finanziert werden.

Im Zusammenhang mit der hohen Nitratbelastung werden die zusätzlichen Kosten der Wasserversorger (z.B. durch Beimischungen oder Brunnenschließungen) in Form höherer Wasserpreise bereits heute an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Gerecht wäre es hingegen, diese Kosten nach dem Verursacher- und Einleitungsprinzip zu finanzieren. Die Einführung eines ‚Güllecents‘ als Abgabe auf die auf landwirtschaftlichen Flächen aufgebrachte Gülle wäre eine Möglichkeit, um die bislang externalisierten Kosten verursachergerecht zu finanzieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1.           Wie viele neue Messstellen zur Überprüfung der Grundwasserqualität gedenkt die Landesregierung in Folge der aktuellen Qualitätskontrolle zusätzlich zu errichten? Bitte Standorte nach Landkreisen aufschlüsseln.

2.           Welche Kosten entstehen durch die kürzlich angekündigte Qualitätskontrolle inkl. der daraus folgenden Umsetzung? (Bitte Gesamtkosten für externen Gutachter, die Erneuerung und Ertüchtigung des Messstellennetzes und die zu erwartende Zuwachs an jährlichen Wartungskosten benennen.)

3.           Mit welchen Mitteln werden die unter 2 dargelegten Kosten zur Überprüfung und Ertüchtigung des Messstellennetzes im Einzelnen finanziert? (Bitte tabellarisch darstellen).

4.           Wie bewertet die Landesregierung die Einführung eines Güllecents, um eine dauerhafte Finanzierung der Ertüchtigung und des Betriebs des Messnetzes nach dem Verursacherprinzip gewährleisten zu können?

5.           Beabsichtigt die Landesregierung, durch Wahl anderer Instrumente, landwirtschaftliche Betriebe als Verursacher an den Kosten für eine Nachrüstungsfinanzierung bzw. des dauerhaften Betriebs zu beteiligen? (Bitte Maßnahmen benennen).

Hier finden Sie unsere Anfrage!

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