Landesregierung muss Menschen entlang der CO-Pipeline schützen!

Mit seinem Urteilsspruch hat das Oberverwaltungsgericht in Münster heute die Rechtmäßigkeit der 67 km langen CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld beschieden, dazu erklärt Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Seit vielen Jahren protestieren Zehntausende betroffene Bürgerinnen und Bürger, Städte und Kreise entlang der Trasse gegen die sogenannte „CO-Pipeline“ der Firma Covestro – ehemals Bayer. Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Münster heute die Rechtmäßigkeit der Pipeline festgestellt, auch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Damit ist die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass die Pipeline zeitnah in Betrieb gehen könnte.

Dabei ist der Verlauf der Trasse durch dicht besiedelte Wohngebiete – teilweise nur wenige Meter von Wohnhäusern und Schulen entfernt – nach wie vor kritisch zu sehen. In Kombination mit der Toxizität und Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid, sind die Sorgen und die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern, Ärztinnen und Ärzten, Kommunen, Feuerwehren und weiterer Stellen weiterhin berechtigt. Zudem sollte nach beinahe 14 Jahren, in denen die Pipeline nun nicht in Betrieb gegangen ist, klar sein, dass diese als solche auch nicht zwingend benötigt wird.

Wir fordern die Landesregierung auf, darzulegen wie sie den Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung Rechnung tragen will. Auch nach unserer Ansicht sind die Sicherheitsbedenken der Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt und müssen ernst genommen werden. Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz haben wir dazu einen Bericht von Ministerin Heinen-Esser beantragt.
Unsere Fraktion hat bereits mehrfach gefordert, die Inbetriebnahme zu verhindern, unter anderem mit der Forderung das Rohrleitungsgesetz zurückzunehmen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.